Seit 01.Januar 2024 sind Rauchwarnmelder auch in Sachsen Pflicht in Bestandsbauten. Viele Eigentümer von Einfamilienhäusern und Vermieter stehen in diesem Jahr also vor der Frage, woher sie notwendige Informationen und Beratung zur Notwendigkeit, Planung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern erhalten.
Die Feuerwehren werden zwangsläufig mit dem Thema in Verbindung gebracht und spielen auch deshalb eine wichtige Rolle zur Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Sachsen!